Schenkungen
In vielen Fällen ist eine lebzeitige Übertragung von Vermögen von Vorteil. Der Übergeber kann dadurch die Verteilung selber regeln und Streit unter den Erben über die Verteilung vermeiden. Der Freibetrag bei der Schenkung-steuer kann alle 10 Jahre neu genutzt werden.
Durch ein Testament kann die Erbfolge abweichend von der gesetzlichen Erbfolge bestimmt werden. Eine notarielle Beurkundung hilft dabei, ein wirksames und eindeutiges Testament zu errichten, damit es nach dem dem Tod nicht zum Streit über die Auslegung kommt.
Wenn ein Verstorbener kein Testament oder nur ein unwirksames Testament hinterlässt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die Reihenfolge der Erben richtet sich nach den sogenannten Ordnungen. Zum Nachweis der Erbfolge kann ein Erbschein beantragt werden.
Steuerrecht
Erbschaften unterliegen in Deutschland der Erbschaftsteuer, Übertragungen zu Lebzeiten der Schenkungsteuer. Die Steuerklassen, Steuersätze und Steuerbefreiungen sind im ErbStG geregelt.