Wir beraten Sie bei der Gestaltung Ihrer Nachfolge. Für Unternehmer sind Vorsorgevollmachten, Testamente und Eheverträge unverzichtbar. Auch bei der vorzeitigen Übertragung von Betrieben oder Gesellschaftsanteilen sind maßgeschneiderte notarielle Lösungen zu empfehlen.
Bei Privatvermögen empfiehlt sich in der Regel eine testamentarische Gestaltung, damit es nicht zu Auseinandersetzungen zwischen den Erben kommt. Eine lebzeitige Übertragung kann sinnvoll sein, um Pflichtteile zu kürzen oder den Zugriff des Sozialamtes z.B. bei Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Nach Eintritt der Erbschaft stehen wir den Erben mit Rat und Tat zur Seite, z.B. bei Fragen zu Annahme oder Ausschlagung, Erbauseinandersetzung, Erbschaftsteuer, Testamentsvollstreckung, Pflichtteil- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen.