Herr Debor ist seit dem Jahr 2003 als Rechtsanwalt in Hannover tätig. Im Jahr 2006 erwarb er den Titel "Fachanwalt für Steuerrecht". Herr Debor ist spezialisiert auf die anwaltliche Beratung von Erben im Rahmen von Erbauseinandersetzungen,die Geltendmachung von Pflichtteilen oder Ansprüchen aus Vermächtnissen, die notarielle Gestaltung von Testamenten, Erbscheinsanträgen, Erbauseinandersetzungen und steueroptimierte lebzeitige Übertragungen z.B. von Immobilien oder Unternehmen.