Urteile zur Auskunft im Erbrecht
BGH Urteil vom 12.7.2018
Die Eltern eines verstorbenen Kindes wollten, dass Facebook den Zugang zu dem Facebook-Konto des Kindes gewährt. Das KG lehnte einen solchen Anspruch unter Hinweis auf das Fernmeldegeheimnis ab ( AZ 21 U 9/16 ). Der BGH hob diese Entscheidung auf und stellte fest, dass der Vertrag mit Facebook auf die Erben übergeht und diese somit den Zugang zu dem Konto verlangen können ( AZ III ZR 183/17 ).
OLG Köln Beschluss vom 11.5.2017
Hier hatte ein Miterbe von seinem Bruder Auskunft verlangt, über die vor dem Tod der Mutter von ihm getätigten Kontoabhebungen. Der Bruder lebte in der Nähe der Mutter und hatte dieser daher vor ihrem Tod sowohl in persönlicher Hinsicht, als auch in finanziellen Dingen geholfen. Er konnte die Verwendung der vom Konto der Mutter abgehobenen Beträge nicht lückenlos nachweisen und wurde daher auf Auskunft verklagt. Die Klage wurde in erster und zweiter Instanz abgewiesen. Zur Begründung verwies das OLG auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem in der Nähe lebenden Sohn und der Mutter, so dass von einem Auftrag im rechtlichen Sinne und einer daraus resultierenden Auskunftspflicht nicht ausgegangen werden könne ( AZ 16 U 99/16 ).