Privatvermögen
Bei Privatvermögen müssen mehrere Aspekte bei der Testamentsgestaltung berücksichtigt werden. Zunächst geht es natürlich um die Entscheidung, wer Erbe werden soll, ob Vermächtnisse hinsichtlich einzelner Gegenstände ausgesetzt werden sollen oder bestimmte Personen enterbt werden sollen. Dabei ist dann auch klären, ob Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind.
Ebenso spielen steuerliche Auswirkungen eine Rolle, z.B. sollten die steuerlichen Freibeträge bestmöglich genutzt werden. Da diese alle 10 Jahre erneut zur Verfügung stehen, kann es sich lohnen, bereits rechtzeitig mit der lebzeitigen Übertragung von Vermögen zu beginnen.
Besonderheiten sind bei behinderten oder verschuldeten Kindern zu berücksichtigen, um das Vermögen vor dem Zugriff der Sozialversicherungsträger oder Gläubigern zu bewahren. In diesen Fällen bietet sich z.B. die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft nebst Testamentsvollstreckung an.
Sollen nach einer Scheidung gemeinsame Kinder erben, ist ein Geschiedenentestament sinnvoll, um den Zugriff des Ex-Partners über das Vermögenssorgerecht des Kindes auf das Erbe zu verhindern. So kann im Testament u.a. die Vermögenssorge des Ex-Partners für das ererbte Vermögen ausgeschlossen und auf einen Dritten übertragen werden. Es kann außerdem Testamentsvollstreckung z.B. bis zum 25. Lebensjahr der Kinder angeordnet werden, damit diese nicht schon mit 18 Jahren die Verfügungsbefugnis über das Erbe erhalten.